Geltungsbereich Binnen Segeln
In Berlin und Brandenburg ist der Sportbootführerschein auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segeln.
Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Mindestalter
unter Segel – 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
mit Antriebsmaschine – 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
Tauglichkeit
Vorlage „Tauglichkeitsnachweis“. Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
Zuverlässigkeit
Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Die Prüfung zum SBF besteht für alle Geltungsbereiche und Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen entsprechend der angestrebten Antriebsart bearbeitet werden.
In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel
Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.
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*zzgl. Lehrmaterial und Prüfungsgebühren