Der Sportbootführerschein (SBF) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der SBF vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), deren Antriebsmaschine bei Verbrennungsmotoren eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 Dauerbetrieb nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011) hat. In Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der SBF zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011) .
Mindestalter
unter Segel – 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
mit Antriebsmaschine – 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
Tauglichkeit
Vorlage „Tauglichkeitsnachweis“. Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
Zuverlässigkeit
Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Er passt in jede Geldbörse. Den neuen Sportbootführerschein im Scheckkartenformat gibt es ab dem 01.Januar 2018
Der Sportbootführerschein ist international anerkannt und wird in den meisten Ländern für das Führen einer Yacht gefordert.
Der Sportbootführerschein See ist gleichzeitig Voraussetzung für alle weiteren Sportbootführerschein im See- und Hochseebereich.
Die Prüfung zum SBF besteht für alle Geltungsbereiche und Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen entsprechend der angestrebten Antriebsart bearbeitet werden.
Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden.
In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine
Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel
Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.
Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen.
Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
Weiterführende Informationen sowie unsere Ausbildungstermine in den jeweiligen Geltungsbereichen finden Sie hier
Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine (Binnen Motor)
Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel (Binnen Segeln)
Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis für Ihre Ausbildungsplanung
Seit dem 15.August 2005 muss jeder Führer eines Sportfahrzeuges seine „Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeuges nachweisen.“ (Auszug -12.Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften – vom 06.August 2005 – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 47)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter unserem Angebot Funkausbildung